Der Angeklagte hatte in Selbstmordabsicht seine Wohnung in die Luft gejagt. Dabei waren sein Sohn und drei weitere Hausbewohner schwer verletzt worden. Der Mann hatte rund eineinhalb Stunden vor der Tat einen Anwalt per E-Mail benachrichtigt, dass er sich das Leben nehmen und seinen Sohn “mitnehmen” wolle.
Im September vergangenen Jahres hatte der Angeklagte um drei Uhr morgens zwei Flüssiggasflaschen geöffnet, den Lichtschalter betätigt und so eine schwere Explosion ausgelöst. Sein heute 16 Jahre alter Sohn erlitt dabei schwerste Brandverletzungen, an denen er noch heute leidet. Eine Hausbewohnerin war in Panik sechs Meter tief aus dem ersten Stock ins Freie gesprungen. Dabei hatte sie sich eine komplizierte Brustwirbel-Fraktur zugezogen und ihre Wirbelsäule wurde beschädigt. Durch die Wucht der Explosion war das Haus unbewohnbar geworden.
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