Wie die NÖN (Niederösterreichische Nachrichten) am Montag berichteten, wurde der Mann enthaftet, nachdem ein Obergutachter dessen Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt festgestellt hatte.
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt habe daraufhin ihre Anklage zurückgezogen. Auch eine Einweisung sei obsolet: Vom Beschuldigten – mittlerweile ein Pflegefall – gehe keine Gefahr mehr aus, zitierte die Wochenzeitung den Pressesprecher des Gerichts, Hans Barwitzius.
Der 78-Jährige war im Juli 2008 wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Vor Gericht hatte er die Tat damit begründet, dass er seine Ehre wiederherstellen wollte, weil er – 20 Jahre zuvor – den 58-Jährigen bei einem Spaziergang mit seiner Ehefrau beobachtet und ein Verhältnis vermutet hatte. Die Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde ein. Nach der Urteilsaufhebung durch den OGH (Oberste Gerichtshof) hätte die Verhandlung im April wiederholt werden sollen, wurde aber abberaumt.
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