AA

Mann fühlte sich "gefrotzelt": Nachbarn in Hals gestochen

©SXC
"Ich komme mir von meinen Mitmenschen leider gefrotzelt vor", berichtete ein 42-jähriger Wiener am Montag einem Schwurgericht (Vorsitz: Martina Krainz). Aus diesem Grund habe er am 11. Jänner 2009 ein Messer ergriffen.

 ”Ich bin im Haus herumgegeistert und habe Schuldige gesucht. Ich war einfach zornig und wütend.” Gegen 5.50 Uhr klopfte der Mann schließlich an der Tür seines Nachbarn. Als ihm dieser aufmachte, versetzte er ihm kommentarlos einen wuchtigen Stich in den Hals.

“Ich hoffe, es hat ihm nicht zu viele Schmerzen bereitet. Ich hätt’ mir nicht den Herrn aussuchen sollen. Er ist an und für sich ein netter, geselliger Mensch. Er ist eh okay”, gab der 42-Jährige nun im Grauen Haus zu Protokoll, während seine Mutter im Zuhörerraum aufseufzte.

Seit Jahren kümmert sie sich um ihren Sprössling, der an einer paranoiden Schizophrenie leidet, “seit er von einem LSD-Trip nicht mehr runtergekommen ist”, wie Verteidiger Thomas Kralik erklärte. Mehrfach wurde der Mann stationär behandelt. Nicht immer bekamen seine Angehörigen aber mit, wann ein psychotischer Schub auftrat. Und nicht immer nahm der Mann die Medikamente, die man ihm verschrieben hatte.

Der Nachbar, ein 54-jähriger Pensionist, hatte nicht die geringste Ahnung von den gesundheitlichen Problemen des gelernten Zahntechntikers. “Er ist mir nie ungut aufgefallen. Ich habe nie eine Streiterei gehabt oder so”, verriet der Rentner im Zeugenstand, der laut Staatsanwaltschaft “aus purem Glück” mit dem Leben davongekommen war. Der Stich hatte nur knapp die Halsschlagader verfehlt.

Der Verletzte konnte noch selbst Rettung und Polizei verständigen, während der Täter in seine Wohnung marschierte und sich ins Bett legte. Als ihn Minuten später die Polizei weckte und zur Rede stellte, rechtfertigte sich der 42-Jährige damit, der Nachbar sei Kopf einer Bande, die seiner Familie “Böses” wolle. Außerdem sei er “unappetitlich” und habe “bis in meine Wohnung durchgestunken”. Da habe er “Lust gespürt, ihn umzubringen”.

Der Mann, der einem psychiatrischen Gutachten zufolge zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig war, wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Welt
  • Mann fühlte sich "gefrotzelt": Nachbarn in Hals gestochen