“Die Haftgründe lauten Tatausführungs- und Verdunkelungsgefahr”, sagte Gneist. Der Oberösterreicher steht in Verdacht, mit Doping-Mitteln gehandelt zu haben.
Matschiner, für den am vergangenen Dienstag nach seiner Rückkehr aus den USA die Handschellen klickten, nahm von Rechtsmitteln Abstand, nachdem ihm der Haftrichter den U-Haft-Beschluss verkündet hatte. Damit scheint so gut wie sicher, dass der 33-Jährige die kommenden zwei Wochen in einer Zelle in der Justizanstalt Wien-Josefstadt verbringen wird.
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