Die Sängerin erwirkte bei einem Gericht in New York, dass 22 Gegenstände der rund 130 Madonna-Objekte umfassenden Online-Auktion vorerst nicht versteigert werden dürfen. Trotz ihrer Berühmtheit habe sie das Recht, ihre “Privatsphäre aufrechtzuerhalten, auch in Bezug auf höchst persönliche Gegenstände”, teilte Madonna Gerichtsdokumenten zufolge mit.
Popstar “schockiert”
Sie sei “schockiert” gewesen, dass der Brief des verstorbenen Rappers Tupac angeboten werde und habe diesen niemals verkauft, verschenkt oder irgendwem das Recht zum Verkauf gegeben. Der Brief hätte geschätzte 350.000 Dollar (303.476,98 Euro) einbringen können, sagte eine Sprecherin der Firma “Gotta Have It! Collectibles” am Mittwoch.
Versteigern lassen hatte die fraglichen Objekte Madonnas frühere Freundin und Beraterin Darlene Lutz. Madonnas Schritte seien “unbegründet und wertlos”, teilte Lutz’ Sprecherin auf Nachfrage mit. Es gehe der Sängerin nur darum, das Ansehen des Auktionshauses und von Lutz zu “besudeln”.
(APA/dpa)
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