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Madoff: Gerichtlicher Freispruch für Bank Austria

Erstes Urteil in der Madoff-Causa
Erstes Urteil in der Madoff-Causa ©APA Webpic
In einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit den verurteilten US-Milliardenbetrüger Bernard Madoff hat die Bank Austria in erster Instanz recht bekommen. Das Handelsgericht Wien hat die Klage eines Bank Austria-Kunden abgewiesen, der 350.000 US-Dollar in den "Primeo Select Fund" investiert hatte, berichtet die Tageszeitung "Die Presse" in ihrer Montagausgabe.

Es ist dies das erste Urteil eines österreichischen Gerichts in der Madoff-Causa. Die Bank Austria spricht von einer “richtungsweisenden Entscheidung”. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem stellte der Richter klar, dass der Bank Austria das Verhalten von Madoff nicht zuzurechnen sei. Auch als Repräsentantin der Primeo-Fonds treffe das Institut “keine Haftung für die angeführten Malversationen”. Selbst wenn eine Überprüfung des Fondsprospektes auf Vollständigkeit und Richtigkeit durch die Beklagte unterblieben wäre, “hätte dies jedenfalls den folgenden Betrug nicht verhindert.” Der Kläger könne jedenfalls das Risiko nicht auf die Bank Austria abwälzen. “Dieses Urteil belegt, dass die jüngsten Betrugsvorwürfe gegen Manager unseres Hauses jeglicher Grundlage entbehren”, zitiert die Zeitung Martin Halama, den Sprecher der Bank Austria.

Gegen die Bank Austria wurden in Zusammenhang mit Madoff schon zahlreiche Klagen eingebracht. Das Institut hatte die sogenannten “Primeo-Fonds” initiiert. Fast das gesamte Fondsvermögen wurde dem Betrüger Madoff zur Veranlagung überlassen. Anlegeranwälte beziffern den Schaden bei den “Primeo”-Fonds mit 700 Mio. Euro. Die Bank Austria hatte die Vorwürfe stets bestritten.

In dem nun ergangenen Urteil geht es um einen Bank Austria-Kunden, der behauptet hatte, er habe über Empfehlung seiner Kundenbetreuerin in den Primeo-Fonds investiert. Die Kundenbetreuerin habe dem Kläger erklärt, dass es ein sehr kleiner Fonds sei, der aufgrund seiner breiten Streuung als risikoarm und vertrauenswürdig bezeichnet werden könne. Auf das Risiko eines Totalverlustes hätte sie ihn nicht explizit hingewiesen.

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