Luzern: Lebenslänglich für "Todespfleger"
Der heute 36-Jährige tötete zwischen 1995 und 2001 als Pfleger in Schweizer Heimen demenzkranke Menschen im Alter von 66 bis 95 Jahren. Er hatte gestanden, seine Opfer mit Beruhigungsmitteln vergiftet und teilweise mit einem Plastiksack erstickt zu haben. Der Pfleger gab an, aus Mitleid aktive Sterbehilfe geleistet zu haben.
Das Luzerner Kriminalgericht lag mit seinem Urteil über den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Anwälte des ehemaligen Pflegers sahen den Tatbestand des Mordes in keinem Fall erfüllt. Staatsanwalt Horst Schmitt forderte 17 Jahre Gefängnis wegen fünffachen Mordes und vorsätzlicher Tötung in 19 Fällen. Strafmindernd beurteilte er nur den Umstand, dass der Pfleger geständig war.
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