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LTP Mennel: Keine Beschneidung von Länderinteressen

Bregenz – In dem Antrag für eine Lissabon-Begleitnovelle, den der Verfassungsausschuss des Nationalrates zur Begutachtung versandt hat, sind die Mitwirkungsrechte des Bundesrates und der Landtage aus Sicht von Vorarlbergs Landtagspräsidentin Bernadette Mennel nicht ausreichend berücksichtigt.

“Der Entwurf entspricht nicht dem Regierungsprogramm und räumt dem Bundesrat und damit den Ländern viel zu geringe Möglichkeiten der Mitgestaltung im europäischen Gesetzgebungsprozess ein”, sagt Mennel.

Im Regierungsprogramm sei klar die Schaffung notwendiger Voraussetzungen festgeschrieben worden, damit sowohl Nationalrat als auch Bundesrat – dieser auch für die Länder – ihre Möglichkeiten im Rahmen des neuen Subsidiaritätsprüfungsverfahrens der EU wirksam nützen können. In der Lisabon-Novelle der Bundesregierung werden jedoch nur dem Nationalrat entsprechende Kompetenzen eingeräumt. Die Mitwirkung des Bundesrat und damit auch der Länder spiele in diesem Entwurf lediglich eine untergeordnete Rolle.

LTP Mennel: “Mit dem vorliegenden Vorschlag würden die Bestrebungen im Vertrag von Lissabon, die Parlamente auf Bundes- und Landesebene zu stärken, unterlaufen. Diese Vorgangsweise kann keinesfalls toleriert werden.” Der Vorarlberger Landtag spreche sich bei den Mitwirkungsrechten auf EU-Ebene für eine Gleichstellung von National- und Bundesrat aus. “Nur so können die Länderinteressen entsprechend Berücksichtigung finden”, so Mennel.

Die Landtagspräsidentin zeigt sich erfreut, dass im Erweiterten Präsidium des Landtages Einigung über diese ablehnende Stellungnahme erzielt werden konnte. Sie hofft, dass sich andere Landtage dem Vorarlberger Standpunkt anschließen werden. “Dank unserer Initiative können auch die anderen Landtage frühzeitig Stellung beziehen”, sagtMennel. Der Vorarlberger Landtag habe einmal mehr unter Beweis gestellt, dass er rasch und aktuell reagieren könne.

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