Dies betreffe insbesondere Fälle, wo die Gefahr besteht, dass sich ein Asylwerber mit negativem Asylbescheid der Abschiebung entzieht.
Im Hinblick auf die am Dienstag vom Ministerrat beschlossene Fremdenrechtsnovelle begrüßt Landesrat Schwärzler das Ziel der Eindämmung von Missbrauch und die Beschleunigung der Asylverfahren. Bei Vorliegen eines negativen Asylbescheides habe der Asylwerber unverzüglich das Land zu verlassen. Dazu seien eine schnelle Abwicklung der Asylverfahren und eine rasche Abschiebung notwendig. “Ich habe kein Verständnis, dass Asylwerber mit negativem Asylbescheid im Land bleiben, bis sie in Schubhaft genommen werden müssen”, betont Landesrat Schwärzler.
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