Schwärzler hat kein Verständnis dafür, dass die EU den Anbau von genveränderten Kartoffeln zugelassen hat. “Was im eigenen Land angebaut wird, müssen wir selbst bestimmen können, weil die Verantwortung für Natur und Landschaft ebenfalls Ländersache ist”, sagt Schwärzler.
Im Vorarlberger Natur- und Landschaftsentwicklungsgesetz ist festgelegt, dass der Anbau von genverändertem Saatgut verboten ist, es sei denn die Landesregierung trifft eine Ausnahmeregelung. Für Landesrat Schwärzler ist aber klar, dass es eine solche Ausnahme nicht geben wird, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu einer Beeinträchtigung der heimischen Tier- und Pflanzenarten kommt.
Mit der Zulassung von Genkartoffeln trete die EU die Konsumentenanliegen mit Füßen, sagt Landesrat Schwärzler. Daher sei es notwendig, dass beim Einkauf von Kartoffeln auf eine klare Kennzeichnung der Produkte bezüglich Genfreiheit Wert gelegt wird.
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