LR Schwärzler: Nein zu Bundesfischereigesetz
Die Fischerei ist laut Landesrat Schwärzler ein Thema, das sehr eng mit Fragen von Natur und Landschaft sowie Gewässerschutz verknüpft ist. Die natürlichen Voraussetzungen zwischen Bodensee und Neusiedlersee sind sehr unterschiedlich und das müsse auch in den fischereirechtlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommen.
“Die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten aus Fischerei, Umweltschutz und Verwaltung muss vor Ort gestaltet werden und Entscheidungen müssen gemäß den speziellen örtlichen Gegebenheiten getroffen werden. Ein bundesweites Gesetz, das auf Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern keine Rücksicht nimmt, ist daher nicht zweckmäßig”, so Schwärzler.
Das vom Land Vorarlberg vor vier Jahren beschlossene neue Fischereigesetz wurde in der Praxis hervorragend umgesetzt, erinnert Schwärzler: “Es verlangen nur diejenigen ein Bundesgesetz, die mit zentralistischen Vorgaben über unsere Fischer regieren wollen. Wir werden uns aber gegen unvernünftige Zentralgesetze zu wehren wissen.”
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