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Lombard-Strafen: Banken zur Kasse

Die EU-Kommission hat über Österreichs Banken wegen „eines weitreichenden Preiskartells “ durch Zinsabsprachen Geldbußen von insgesamt rund 124,3 Mill. Euro verhängt.

Bei der am Dienstag von der EU-Kommission verhängten Geldbuße von insgesamt 124,26 Mill. Euro gegen acht österreichische Banken im Zusammenhang mit dem so genannten Lombard-Klub handelt es sich um die sechsthöchste Kartellstrafe, die die EU bisher verhängt hat. Die Banken haben nun drei Monate Zeit, die Geldbußen zu zahlen, die dem Allgemeinen Haushalt der EU zugeführt werden.

„Bei den Banken sollte kein Zweifel darüber bestehen, dass sie – ebenso wie jeder andere Sektor auch – den europäischen Wettbewerbsregeln unterliegen. Angesichts der Bedeutung des Banksektors für Verbraucher, Unternehmen und eine effiziente Allokation der Ressourcen in der Wirtschaft als Ganzes ist die Wahrung des Wettbewerbs in diesem Bereich besonders wichtig“, betonte EU-Wettbewerbskommissär Mario Monti.

Aus den beschlagnahmten Dokumenten geht laut EU-Kommission hervor, dass sich die Banken der kartellrechtlichen Auswirkungen ihres Verhaltens durchaus bewusst gewesen seien. So habe ein Teilnehmer einer solchen Kartellsitzung beispielsweise vorgeschlagen, als Vorsichtsmaßnahme in Zukunft „keine Protokolle über derlei Sitzungen mehr aufzubewahren“. Auch sei etwa die Rechtsabteilung einer Bank konsultiert worden, die daraufhin empfohlen habe, alle bestehenden Aufzeichnungen zu zerstören.

Zwischen Jänner 1994 und Ende Juni 1998 haben laut EU-Kommission allein in Wien zumindest 300 Sitzungen des Lombard-Klubs stattgefunden. Die EU-Kommission ist daher nach eigenen Angaben zum Schluss gekommen, dass das Verhalten der österreichischen Banken einen „sehr schwerwiegenden Verstoß gegen die im Artikel 81 des EU-Vertrags festgelegten Wettbewerbsregeln“ darstellt. Die heimischen Banken haben die Treffen im Lombard-Club an sich nie abgestritten, aber geltend gemacht, dass diese keine Auswirkungen hatten.

Bei der Berechnung von Geldbußen in Kartellrechtsfällen trägt die EU-Kommission eigenen Angaben zufolge der Schwere und Dauer des Verstoßes sowie eventuell gegebenen verschärfenden oder mildernden Umständen Rechnung. Die Berechnung der Geldbußen erfolgt nicht nur im Hinblick auf den Umsatz des Unternehmens, sondern darf niemals 10 Prozent des Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens übersteigen.

Die Kommission habe die Geldbußen gesenkt, um der Zusammenarbeit der Institute mit der Kommission bei der Durchführung der Nachforschungen Rechnung zu tragen (im Rahmen der sogenannten „Bonusregelung“ von 1996), hieß es weiter. Da die Banken die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte vorgebrachten Fakten nicht bestritten hätten, habe die Kommission eine Senkung um 10 Prozent gewährt.

Die einzelnen
Banken sind vom Urteil folgendermaßen betroffen:

  • Erste Bank: 37,7 Mill. Euro
  • Bank Austria/Creditanstalt: 30,4 Mill. Euro
  • Raiffeisen Zentralbank: 30,4 Mill. Euro
  • BAWAG: 7,6 Mill. Euro
  • P.S.K.: 7,6 Mill. Euro
  • ÖVAG: 7,6 Mill. Euro
  • Hypo Niederösterreich: 1,5 Mill. Euro
  • RLB Niederösterreich-Wien: 1,5 Mill. Euro
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