Bei der Grunderwerbssteuer gibt es im Zuge der Steuerreform eine Anhebung – die auch das Erben und Schenken von Immobilien verteuern wird. Künftig soll die Steuer auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert und nicht nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden. Erben von kleineren Immobilien sollen dennoch besser aussteigen: Angedacht ist nämlich die Senkung des derzeit für Familien geltenden Steuersatzes von zwei auf 0,5 Prozent für Vermögensteile unter 250.000 Euro. Für Werte zwischen 250.000 und 400.000 Euro soll es einen Steuersatz von zwei Prozent geben, alles über 400.000 Euro soll künftig mit 3,5 Prozent besteuert werden. Für Unternehmensübertragungen wird hier der Freibetrag deutlich erhöht – von 365.000 auf 900.000 Euro. Die Steuer soll insgesamt 35 Mio. Euro einbringen.
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Soll die Begünstigung für das 13. und 14. Gehalt fallen, damit die Lohn- und Einkommenssteuersätze weiter gesenkt werden können?
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