Kommt es bis Ende März zu keiner Betriebsvereinbarung über eine solche Verteilungsoption, sind die Löhne und Gehälter rückwirkend zum 1. Februar 2010 um 0,2 Prozent auf 1,5 Prozent zu erhöhen. Im Rahmenrecht wurde bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Verkürzung der Arbeitszeit im teilkontinuierlichen Schichtbetrieb auf 36 Stunden pro Woche vereinbart.
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