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Lösung für Kleinwalsertal gefunden

Großes Engagement von Bürgermeister Andi Haid. machte die Lösung für das Kleinwalsertal möglich.
Großes Engagement von Bürgermeister Andi Haid. machte die Lösung für das Kleinwalsertal möglich. ©VOL.AT/Philipp Steurer
Einreisebestimmungen nach Deutschland für Kleinwalsertal angepasst.

Für die geographische Sondersituation des Kleinwalsertals wurde nun in enger Abstimmung mit dem Innenministerium und den bayrischen Behörden eine Lösung gefunden, berichten Landeshauptmann Markus Wallner und Sicherheitslandesrat Christian Gantner: „Die hartnäckigen Bemühungen auf allen Ebenen haben sich bezahlt gemacht.“ Die Einreise vom Kleinwalsertal nach Deutschland ist unter bestimmten Voraussetzungen nun ebenso möglich wie die Durchreise in das restliche Landesgebiet von Vorarlberg. Mittelbergs Bürgermeister Andi Haid zeigt sich erleichtert: „Wir sind froh, dass unsere besondere Situation nun entsprechend berücksichtigt wurde.“

Das Kleinwalsertal als eine der führenden Tourismusdestinationen Österreichs ist bekanntermaßen auf dem Straßenweg nur über Deutschland erreichbar und dadurch von den derzeit herrschenden Einreisebestimmungen besonders betroffen. Land, Gemeinde und auch der Bund haben in den letzten Tagen alle Hebel in Bewegung gesetzt und ihre Kontakte zu den Nachbarn genutzt, um eine Lösung für die „Exklave“ zu finden. „Wir sind in permanentem Austausch mit Wien und Bayern gestanden, um uns für das Kleinwalsertal einzusetzen. Dass jetzt eine praktikable Lösung dabei herausgekommen ist, ist erfreulich. Damit ist nun die nachteilige Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner des Kleinwalsertals beendet“, so Landeshauptmann Wallner. Landesrat Gantner ergänzt: „Die Kleinwalsertaler waren vom bisher geltenden Grenzregime hart getroffen. Ich bedanke mich bei allen, die hier mitgewirkt haben, um diese Anpassung der Einreisebestimmungen zu erzielen. Das ist ein lebendiges Zeichen für gute nachbarschaftliche Beziehungen.“

Mit großer Erleichterung reagiert auch Kleinwalsertals Bürgermeister Andi Haid: „Die Stimmung in der Gemeinde hat sich in den letzten Tagen zunehmend verschlechtert. Niemand hat verstanden, dass wir trotz keiner einzigen infizierten Person de facto unter Quarantäne gestanden sind. Die Versorgung in bestimmten Bereich war schwierig. Letztendlich haben uns aber unsere direkten Kontakte zum Land sowie zu den Nachbarn geholfen und auch der Einsatz auf Bundesebene.“

Ein- und Durchreise möglich

Auf bayerischer Seite wurde nach unseren Informationen von der deutschen Bundespolizei folgende Vorgangsweise für die Einreise vom Kleinwalsertal nach Deutschland bzw. für die Durchreise nach Vorarlberg festgelegt:

  • Personen mit Wohnsitz im Kleinwalsertal können künftig deutsche Infrastruktur zur persönlichen Versorgung (z.B. Super-/Fachmärkte) sowie die Nutzung von Dienstleistungen (z.B. Physiotherapie, Fachwerkstätten) in Anspruch nehmen.
  • Die Durchreise nach Vorarlberg auf unmittelbarem Weg ist für analoge Zwecke ebenfalls gestattet
  • Der Aufenthalt ist auf den südbayerischen Raum und nur für die Dauer dieser Tätigkeiten beschränkt.
  • Als Nachweis ist eine Wohnsitzbestätigung zu erbringen.

Österreichische Verordnung auch geändert

Auf österreichischer Seite wurde die notwendige Verordnungsänderung ebenfalls vorgenommen. Die Kleinwalsertaler müssen bei der Wiedereinreise ins Kleinwalsertal oder im Falle der Durchreise durch Bayern bei der Einreise nach Vorarlberg nicht in die verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne.

Einreise nach Vorarlberg zum Besuch von direkten Familienmitgliedern möglich

Über eine weitere Änderung bei der Einreise nach Vorarlberg aus den Nachbarländern Schweiz, Deutschland und Liechtenstein berichtet Landesrat Christian Gantner. Die Einreisebestimmungen wurden schon in den vergangenen Wochen mehrfach angepasst. Ausländische Personen können bei Nachweis besonders berücksichtigungswürdiger Gründe im familiären Kreis leichter die Grenze passieren. Bisher galt das für den Besuch des Lebenspartners, Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgeverpflichtungen oder gesetzlichen Besuchsrechten sowie für Personen, die ein Tier in einem Stall außerhalb von Österreich eingestellt haben. Diese Bestimmungen werden nun ein weiteres Mal ausgeweitet, erklärt Gantner: „Nun können auch Personen ihre direkten Familienmitglieder besuchen – sprich: Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder, Geschwister.“ Der besonders berücksichtigungswürdige Grund im familiären Kreis muss bei der Kontrolle glaubhaft gemacht werden, beispielsweise durch die Vorlage einer Geburtsurkunde, einer Meldebestätigung oder Passkopie des Familienmitgliedes.

(VLK)

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