“Wir bekennen uns vollinhaltlich zur Umsetzung einer Steuerreform, die den Menschen so schnell wie möglich hilft und gerade in einer konjunkturell schwierigen Situation durch eine Stärkung der Kaufkraft der Wirtschaft den Rücken stärkt. Aber der Bund muss berücksichtigen, dass eine Steuerreform immer auch den Finanzausgleich und das Steueraufkommen in einem föderalen System wie in Österreich entscheidend berührt. Genau deshalb fordern die Länder die rasche Aufnahme von politischen Gesprächen durch den Bund”, erklärten am Donnerstag die Vorsitzende der Landesfinanzreferenten-Konferenz, Landeshauptmann-Stellvertreterin Renate Brauner (Wien) und Vorarlbergs Landeshauptmann und Landesfinanzreferent Herbert Sausgruber unisono.
Die Steuerreform müsse zwischen den Gebietskörperschaften optimal akkordiert werden. Darüber hinaus seien die Länder mit zahlreichen neuen Aufgaben konfrontiert, die auf eine vernünftige finanzielle Basis gestellt werden müssten. Brauner und Sausgruber nannten dabei die Finanzierung der Krankenanstalten, die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich sowie die Folgekosten des vom Bund geplanten verpflichtenden und kostenfreien Kindergartenjahres der Fünfjährigen als Beispiele.
Stabilitätspakt: Fairer Interessenausgleich nötig
“Der Bund möchte auch den Stabilitätspakt speziell zu seinen Gunsten verändern. Die Länder sind allerdings angesichts hoher Pflichtausgaben und der notwendigen Anstrengungen für die Konjunkturankurbelung nicht in der Lage, die zusätzlichen Aufgaben allein zu tragen. Hier muss es einen fairen Interessenausgleich geben”, so Brauner und Sausgruber abschließend.
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