Das Auslieferungsbegehren hängt mit dem Vorwurf der FPÖ gegen Öllinger zusammen, er habe die Freiheitlichen mit Hilfe des (mittlerweile suspendierten) Polizisten Uwe S. bespitzelt.
Das Ersuchen der Korruptionsstaatsanwaltschaft auf Auslieferung wird mit dem Verdacht strafbarer Handlungen nach StGB § 302 (“Missbrauch der Amtsgewalt”) sowie § 310 (“Verletzung des Amtsgeheimnisses”) begründet, die Staatsanwaltschaft wurde laut eigenen Angaben nach einer Anzeige aktiv. Der Grüne-Abgeordnete Karl Öllinger selbst begrüßte gegenüber der APA seine Auslieferung. Denn damit könne er die von der FPÖ “konstruierten Vorwürfe” so schnell wie möglich “aus der Welt schaffen” und “zur eigentlichen Sache”, nämlich dass er bei Recherchen über Neo-Nazis immer über die FPÖ stolpere, zurückkehren.
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