Ein Bundesrichter in Kalifornien habe die Besitzansprüche von Erben einer vor dem NS-Regime geflohenen Jüdin jetzt zurückgewiesen, berichtete der Internetdienst E!Online am Dienstag. Nach kalifornischem Recht seien ihre Ansprüche verjährt, befand Richter Gary Klausner.
Die in Südafrika und Kanada lebenden vier Nachfahren der Frau hatten Taylor im vergangenen Oktober auf die Herausgabe des Bildes verklagt. Die Schauspielerin habe beim Kauf des Gemäldes fahrlässig missachtet, dass die Berlinerin Margarete Mauthner es nur unter dem Druck der Nazis verkauft habe, hieß es in der Klageschrift.
Im Mai 2004 hatte die Schauspielerin ihrerseits bei einem kalifornischen Gericht beantragt, als rechtmäßige Eigentümerin bestätigt zu werden, um sich vor den Ansprüchen der Erben Mauthners zu schützen. Sie machte damals geltend, dass sie das Bild in London bei Sothebys für rund 257.000 Dollar (201.348 Euro) ersteigert habe. Die Ansprüche der Erben wies sie als grundlos zurück. Das Bild, dessen Wert heute auf rund 15 Mio. Dollar geschätzt wird, zeigt das Hospiz und die Kapelle in dem französischen Ort Saint-Remy, wo Van Gogh (1853-1890) ein Jahr vor seinem Tod lebte.
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