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Diese Regeln gelten für Hotels

Köstinger und Anschober
Köstinger und Anschober ©APA
Nur kleine Einschränkungen für Österreich-Urlauber ab 29. Mai.

Österreich-Urlauber müssen sich für den Neustart der Hotels und Beherbergungsbetriebe in der Alpenrepublik am 29. Mai nur auf kleine Einschränkungen einstellen. Wie Österreichs Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Montag erklärte, gelte im Eingangsbereich sowie an der Rezeption eine Mundschutzpflicht. Gästegruppen sollen aber ähnlich wie Menschen aus einem gemeinsamen Haushalt behandelt werden und müssen demnach untereinander keinen Sicherheitsabstand einhalten. Buffets sind mit besonderen hygienischen Vorkehrungen erlaubt, auch die hoteleigenen Wellness-Einrichtungen dürfen genutzt werden.

Sorgenkind Stadthotellerie

"Wir sind weit weg von einer normalen Sommersaison, das ist uns vollkommen klar", sagte Köstinger. Für die Ferienhotellerie sei sie aber durchaus zuversichtlich. "Unser großes Sorgenkind ist die Stadthotellerie." Hier machten sich fehlende Flüge und die Absage von Großveranstaltungen, Kongressen oder Festspielen bemerkbar.

Ab dem 29. Mai dürfen auch alle Freizeiteinrichtungen wieder öffnen - dazu zählen auch die Schwimmbäder. Damit Weiterbildungen und Seminare in Hotels wieder stattfinden können, wird ein Teilnehmerlimit von 100 Personen eingeführt.

Seit Freitag sind in Österreich alle Lokale und Restaurants wieder geöffnet - die erste Bilanz der Ministerin fiel durchwachsen aus. Es gebe durchaus ausgebuchte Lokale, die sich am Wochenende einer großen Nachfrage erfreut hätten. "Manche können diese Erfolgszahlen aber noch nicht vermelden. Es ist durchaus sehr unterschiedlich." Als einen Grund nannte Köstinger auch die noch fehlenden Touristen in Österreich.

Die wichtigsten Regeln zusammengefasst:

  • Ein-Meter-Abstand gilt überall, außer innerhalb einer Gästegruppe.
  • Im Bereich des Eingangs und der Rezeption müssen Gäste einen MNS tragen.
  • Mund-Nasen-Schutz für alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt.
  • Im Gastro-Bereich der Hotels gelten dieselben Regeln wie in der "normalen Gastronomie", Ausnahme: Für Übernachtungsgäste gibt es Buffets.
  • Auch Seminarhotels dürfen wieder öffnen. Seminare mit bis zu 100 Personen sind erlaubt.
  • Hoteleigene Wellnesseinrichtungen dürfen wieder genutzt werden.
  • Betreffend Schutzhütten: Schlafräume müssen so gestaltet werden, dass Schlafende mindestens 2 Meter Abstand haben.

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