Der niedrigere Steuersatz soll befristet ab 1. Juli bis Ende des Jahres gelten, teilte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Freitag mit. Man sei mit der EU-Kommission in Kontakt und hoffe auf eine "temporäre" Ausnahmegenehmigung aus Brüssel.
Gelten soll dieser ermäßigte Steuersatz für alle Speisen und Getränke in allen Gastronomiebetrieben. Bisher war im Rahmen des "Wirte-Pakets" fixiert, die Mehrwertsteuer auf nicht-alkoholische Getränke befristet von 20 auf 10 Prozent zu halbieren. Bei alkoholischen Getränken wie Bier und Wein hieß es damals, dass hier eine Senkung aufgrund von EU-Vorgaben nicht möglich sei.
Senkung auch im Kulturbereich
Für Zeitungen und andere periodische Druckschriften sowie Bücher und für den Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen ist die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung auf fünf Prozent ebenfalls geplant.
Verlängerung der Steuerstundungen
Darüber hinaus sollen die Steuerstundungen automatisch um dreieinhalb Monate bis zum 15. Jänner 2021 verlängert werden. Blümel kündigte zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen für nächste Woche an. Man wolle auf der Regierungsklausur nächste Woche an einem "Verlustrücktrag" arbeiten. So sollen Unternehmen die Gewinne aus dem Vorjahr mit den heurigen Verlusten gegenrechnen können.
Weitergabe in Bundestheatern noch offen
"Das ist grundsätzlich sehr erfreulich", begrüßte am Freitag Christian Kircher als Chef der Bundestheater-Holding die Entscheidung der Bundesregierung, die Mehrwertsteuer etwa für Theater- und Musikveranstaltungen bis Jahresende auf fünf Prozent zu senken. "Allerdings können wir jetzt noch nicht sagen, ob oder in welchem Ausmaß wir die Mehrwertsteuersenkung an unser Publikum weitergeben werden."
Dazu sei die Maßnahme zu überraschend gekommen und die gesetzliche Regelung noch nicht bekannt, so Kircher gegenüber der APA. Schließlich gelte es zu bedenken: "Die Veranstaltungen in unseren Häusern sind mitsamt dem Preisgefüge bereits publiziert, und der Verkauf für den Herbst hat begonnen." Deshalb werde man erst kommende Woche das weitere Vorgehen in dieser Frage festlegen können. Zur Bundestheater-Holding gehören als Bühnengesellschaften das Burgtheater sowie die Volks- und die Staatsoper.
(APA)
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