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Litauens Präsident wird angeklagt

Das litauische Parlament hat am Freitag ein Amtsenthebungsverfahren gegen den umstrittenen Staatspräsidenten Rolandas Paksas eingeleitet.

Mit 62 zu elf Stimmen bei drei Enthaltungen votierten die Abgeordneten am Donnerstagabend für diesen Schritt. Am Vortag hatte ein Untersuchungsausschuss die Vorwürfe gegen Paksas wegen seiner Verbindungen zur Mafia bestätigt. Nun hat das Parlament (Seimas) 15 Tage Zeit, den offiziellen Termin des Verfahrens zu nennen und eine entsprechende Parlamentssitzung anzusetzen. Seimas-Sprecher Arturas Paulauskas sagte, die Entscheidung könne auf einer außerordentlichen Sitzung am 5. März fallen.

Der litauische Staatschef sei in allen sechs Anklagepunkten für schuldig befunden worden, sagte der Vizechef des vom Parlament eingesetzten Untersuchungsausschusses, Julius Sabatauskas. Das zwölfköpfige Gremium hatte Paksas beschuldigt, den Amtseid gebrochen und Gesetzesverstöße begangen zu haben. Die Vorwürfe waren Teil eines 102 Seiten langen Abschlussberichts, der am Donnerstag in Vilnius vorgelegt wurde.

Bereits im vergangenen Dezember hatte das litauische Verfassungsgericht Paksas Verfassungsbruch vorgeworfen. Der Präsident habe einer der Schlüsselfiguren in der Affäre, dem russischen Geschäftsmann Jurijus Borisowas, zu Unrecht die litauische Staatsbürgerschaft verliehen, urteilte das Gericht. Borisowas, dem Kontakte zur Mafia und zum russischen Geheimdienst nachgesagt werden, hatte für Paksas einen Großteil der Präsidentschaftskampagne finanziert.

Paksas selbst wies bisher alle Beschuldigungen zurück. „Die Drahtzieher dieser politischen Intrige werden büßen“, sagte er unlängst.

„Der Untersuchungsausschuss mit zwölf Mitgliedern war gegenüber Paksas gnadenlos“, urteilte unterdessen die auflagenstärkste Tageszeitung des Landes „Lietuvos Rytas“. „Die Kommission schlug seine Amtsenthebung auf Grund von sechs Punkten vor, die allesamt als ’grobe Verstöße gegen die Verfassung und den Amtseid’ eingestuft wurden.“ Das Boulevardblatt „Respublika“ meinte: „Der Präsident wird für das, was er getan und für das, was er nicht getan hat, zurücktreten müssen.“

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