Auch der Ausschluss wegen parteischädigenden Verhaltens ist laut der Satzung möglich. Anwalt Alfred Noll begründet das damit, dass man für alle Eventualitäten vorsorgen müsse.
Partei von Peter Pilz will keine weiteren Mitglieder aufnehmen
Wie Noll der APA sagte, hat die Partei neben Pilz selbst als Obmann nur drei weitere Mitglieder – und zwar die Nationalratskandidaten Maria Stern (Stellvertreterin) und Peter Kolba (Kassier). Dazu kommt noch ein Rechnungsprüfer. Weitere Mitglieder soll es nicht geben, wie Pilz gegenüber der APA bekräftigt: “Bis auf ewige Zeiten wird diese Partei kein fünftes Mitglied haben.” Möglich wäre das laut der Satzung der Partei aber schon: Demnach können neue Mitglieder von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aufgenommen werden. Der Ausschluss wegen parteischädigenden Verhaltens ist ebenfalls möglich. Noll betont allerdings, dass diese Punkte als Vorsorgemaßnahme ins Statut aufgenommen wurden. Auch die Parteigründung sei ein reiner Formalakt, weil ansonsten nach der Wahl keine Parteienförderung bezogen werden könnte.
Keine Partei im klassischen Sinn
“Der Peter Pilz hat gesagt, dass das keine Partei im klassischen Sinn sein wird und das ist sie auch nicht, weil die Abgeordneten keine Parteimitglieder sind und an keinen Klubzwang gebunden sind”, sagt Noll. Pilz versichert außerdem, keinen Parteiapparat aufbauen zu wollen: “Es wird in der Praxis keine Parteigründung geben.” Stattdessen will Pilz ein “Bürgerbeteiligungsmedium” als Plattform gründen, auf der die Bevölkerung den Abgeordneten Aufträge erteilen kann. Dafür will Pilz auch die Parteienförderung verwenden. Außerdem fordert er eine deutliche Kürzung der staatlichen Politsubventionen: “Das erste, was wir machen werden, und ich hoffe, dass uns viele unterstützen, ist eine Initiative zur Halbierung der Parteienfinanzierung.”
Pilz: “Diese Partei wird nie zum Leben erweckt”
Die “Satzung der politischen Partei ‘LISTE PETER PILZ'” wurde auf der Gründungsversammlung am 25. Juli 2017 in Wien beschlossen und tags darauf beim Innenministerium hinterlegt. Die im Parteiengesetz vorgesehene Veröffentlichung ist noch nicht erfolgt. Dies soll laut Noll “demnächst” geschehen. Das Dokument regelt auf sechs Seiten u.a. wer dem auf vier Jahre gewählten Vorstand angehört (nämlich Obmann, Stellvertreter und Finanzreferent), wer die Wahllisten beschließt (der Vorstand) und wie oft die Mitgliederversammlung zu tagen hat (nämlich jährlich). Wie Pilz betont, wird die Partei bis auf die formal vorgesehenen Sitzungen allerdings keine Aktivitäten entfalten. “Diese Partei wird nie zum Leben erweckt.”
(APA/Red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.