Einen Grund für ihren Rückzug nannte sie nicht. Kurz zuvor hatte sie die 90-tägige Haftstrafe gegen Lohan wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen vom Dienstag als “hart und unfair” kritisiert. Holley hatte die 24-jährige Schauspielerin erstmals im März vergangenen Jahres vor Gericht vertreten.
Der frühere Kinderstar war im Jahr 2007 wegen Trunkenheit am Steuer und Drogenvergehen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Von der eintägigen Haftstrafe saß Lohan nur 84 Minuten ab, weil das Gefängnis überbelegt war. Nun stellte Richterin Marsha Revel fest, dass die Schauspielerin (“Mean Girls”) mehrere Sitzungen der ihr verordneten Suchttherapie versäumte und damit gegen die Bewährungsauflagen verstieß. Lohan muss ihre Haftstrafe am 20. Juli antreten
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