Dass die Hochschule Liechtenstein die Qualitätskriterien, die an eine Universität gestellt werden, erfülle, habe die vom Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizer Hochschulen (OAQ) durchgeführte Evaluation bestätigt, teilte die Regierung in Vaduz am Mittwoch mit.
Die Gesetzesänderung ist der letzte Schritt eines mehrjährigen Umwandlungsprozesses. Dieser begann 2002 mit dem universitären Berufungsverfahren für Professuren und wurde mit dem Promotionsrecht und der Akkreditierung aller Bachelor- und Masterstudiengänge sowie dem Ausbau der Forschung auf universitärem Niveau abgeschlossen.
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