Es wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 anwendbar sein. Das DBA ist am 26. August 2009 in Vaduz unterzeichnet worden. Es entspricht den aktuellen internationalen Standards und orientiert sich in wesentlichen Teilen am OECD-Musterabkommen. Die liechtensteinische Steuerverwaltung ist die für die Anwendung des Abkommens zuständige inländische Behörde.
Das DBA ist das erste Doppelbesteuerungsabkommen, das Liechtenstein auf der Basis der Abkommensstrategie der Regierung 2009 abgeschlossen hat. Seither wurden drei weitere OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Die Regierung führt die Gespräche und Verhandlungen über den Abschluss weiterer Abkommen, mit dem Ziel, ein Netz von Doppelbesteuerungsabkommen mit Partnern innerhalb und ausserhalb Europas zu schaffen.
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