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Liechtenstein: Deutscher Steuersünder will 13 Mio. Euro

Vaduz (FL) – Vor dem Landgericht in Vaduz hat am Mittwoch der Zivilprozess begonnen, bei dem ein deutscher Steuersünder die LGT-Gruppe des Fürstenhauses auf 13 Mio. Euro Schadenersatz verklagt. Hat der Kläger im Musterprozess Erfolg, droht eine Welle von Klagen.
Steuersünder wollen sich Geld von LGT- Bank zurückholen

Formell richtet sich die Klage des Immobilienunternehmers aus Bad Homburg in Hessen gegen die Fiduco Treuhand, eine Tochter der Vaduzer First Advisory Group, welche die fürstliche LGT Treuhand im Frühjahr übernahm. Untersucht werden aber die Zusammenhänge mit dem Datendiebstahl im Jahre 2002 bei der LGT Treuhand.

Der Datendieb, der immer noch gesucht wird, hatte die Kundeninformationen dem deutschen Auslandgeheimdienst BND für über vier Mio. Euro verkauft, worauf Steuerermittler in Aktion traten. Rund 700 deutsche Steuerhinterzieher gerieten ins Visier, darunter der inzwischen verurteilte Ex-Chef der deutschen Post, Klaus Zumwinkel.

Der Unternehmer aus Bad Homburg beschuldigt die LGT Treuhand, er sei nicht rechtzeitig über den Datendiebstahl informiert worden. Laut seinem Anwalt wirft er der Treuhandfirma vor, durch leichtfertige Verletzung von Sorgfaltspflichten ihrer Mitarbeiter verantwortlich zu sein für im Nachhinein zu hoch festgesetzte Steuern.

Die Verantwortlichen der LGT Group hätten vorsätzlich und pflichtwidrig darauf verzichtet, die vom Datendiebstahl betroffenen Kunden zu informieren und zu warnen. Im Jahre 2004, so der Anwalt, hätte sein Mandant vom deutschen Steueramnestiegesetz profitieren und in Liechtenstein angelegtes Vermögen legal und steuerlich begünstigt in den deutschen Finanzkreislauf zurückzubringen können.

Der Kläger wurde letztes Jahr vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 7,5 Mio. Euro verurteilt. Zudem musste er dem deutschen Fiskus 11,9 Mio. Franken (7,87 Mio. Euro) für hinterzogene Steuern abliefern.

Am Prozessbeginn Mittwoch früh war der Kläger nicht persönlich anwesend. Er begründete dies mit dem großen Medieninteresse, denn er sei keine Person des öffentlichen Lebens, richtete sein Anwalt vor dem Landgericht aus.

Die Verhandlung gilt als Musterprozess. Falls der deutsche Unternehmer Erfolg mit seiner Klage hat, dürfte die LGT Treuhand mit einer Welle von Klagen erwischter Steuersünder überzogen werden.

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