Das geht aus dem am Freitag veröffentlichten Amtsblatt der EU hervor. Zarti ist laut Medienberichten Sohn eines Diplomaten, der bei der OPEC in Wien tätig war. Er wird verdächtigt, als Strohmann in Österreich Vermögen von Gaddafi zu verwalten. Zarti weist dies aber zurück. Zarti hat einen österreichischen Pass.
Dieser wurde 2006 ausgestellt und gilt bis 2016. Daher darf sich Zarti weiter in der EU aufhalten. Hingegen unterliegen die anderen 26 Personen, die als Führungspersönlichkeiten rund um Gaddafi gelten, Reiserestriktionen der EU.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof wies unterdessen einen Antrag Zartis ab. Der libysche Manager hatte sich wegen der Sperre seiner Konten durch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) an den VfGH gewandt. Dieser begründete seine nun getroffene Entscheidung: Der Antragsteller müsse “aktuell” und “unmittelbar” betroffen sein. Das sei hier nicht der Fall, denn die EU habe eine eine “unmittelbar wirksame” Maßnahme beschlossen, die das Einfrieren von Vermögenswerten des Antragstellers umfasse. Mit dieser EU-Maßnahme ende die Anwendbarkeit der vom Antragsteller angefochtenen Verordnung der Nationalbank, so der VfGH. Die EU-Maßnahme dürfte sich mit der heutigen Veröffentlichung im EU-Amtsblatt allerdings erledigt haben.
Die OeNB hatte am 4. März per Verordnung sämtliche Vermögenswerte des früheren Vizechefs des libyschen Staatsfonds Libyan Investment Authority (LIA) eingefroren, seither hatte Zarti keinen Zugriff mehr auf seine Depots in Österreichs. Ausgangspunkt für die Verordnung waren Informationen über “enge Beziehungen” zum Regime Muammar al-Gaddafis. In der VfGH-Beschwerde beklagte Zarti, dass die Sperr-Verordnung massiv in die Grundrechte eingreife; zudem sei sie ohne Parteiengehör zustande gekommen.
(Quelle: APA)
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