Die Behörden rechtfertigten die Internierungen mit dem Vorwurf, die Betroffenen hätten eine Neigung zu moralischem Fehlverhalten, berichtet die Menschenrechtsgruppe. Verletzt würden dabei die Grundrechte auf Freiheit, Menschenwürde, Privatsphäre und Rechtsstaatlichkeit.
Viele der Frauen müssten sich zwangsweise auf ihre Jungfräulichkeit überprüfen lassen und hätten keinerlei rechtliche Vertretung. Viele seien Opfer von Vergewaltigungen; sie seien von ihren Familien verstoßen worden, weil eine Vergewaltigung als Schande empfunden werde.
Die Behörden sprächen offiziell von Schutzeinrichtungen, in Wahrheit handle es sich aber um Straflager. Die meisten der Frauen, die mit Human Rights Watch gesprochen haben, sagten demzufolge aus, sie würden am liebsten aus den Heimen fliehen. Die Zahl der Betroffenen bezifferte die Gruppe mit weniger als hundert. Die libyschen Behörden hätten inzwischen zugesagt, den Vorwürfen nachzugehen. Dafür sei eine Kommission eingesetzt worden.
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