Das Amt verwies darauf, dass Spuren des Rausch erzeugenden Inhaltsstoffes Tetrahydrocannabinol (THC), der auch in Haschisch enthalten ist, in der Milch der mit Hanf gefütterten Kühe nachgewiesen wurden.
Obwohl im Fleisch von Schlachttieren keine THC-Rückstände gefunden wurden, gilt das Verbot vorsorglich für alle Nutztiere. Mit der neuen Verordnung passt sich Liechtenstein an die Standards im Nachbarland Schweiz an, mit dem es eine Zollunion hat.
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