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LH Markus Wallner: Wichtiger Impuls für die heimische Wirtschaft

Landesregierung stimmt rechtlicher Anpassung der Schwellenwerte bei öffentlichen Aufträgen zu.
Landesregierung stimmt rechtlicher Anpassung der Schwellenwerte bei öffentlichen Aufträgen zu. ©Symbolbild/Bilderbox
Bregenz – Die Vorarlberger Landesregierung hat kürzlich der Anpassung der im Bundesvergabegesetz geregelten Schwellenwerte-Verordnung zugestimmt. Es handle sich um eine rechtliche Anpassung, inhaltlich bleibe alles wie gehabt, informiert Landeshauptmann Markus Wallner: "Die Vorarlberger Wirtschaft kann weiter von den höheren Schwellenwerten bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen profitieren".

Als Reaktion auf die wirtschaftlich schwierige Situation wurde im Mai 2009 eine Verordnung in Kraft gesetzt, die befristet die Schwellenwerte bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen erhöht. Insbesondere auch auf Druck des Landes Vorarlberg ist diese Schwellenwerte-Verordnung 2010 und 2011 jeweils um ein weiteres Jahr verlängert worden, erklärt Wirtschaftsreferent Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser: “Durch die höheren Schwellenwerte konnten heimische Unternehmen die Konjunkturkrise leichter bewältigen”. Von der Anhebung haben nach Ansicht von Rüdisser vor allem Vorarlbergs Klein- und Mittelbetriebe in den Regionen profitiert. “Die Verordnung hat Klein- und Mittelbetrieben einen einfachen Zugang zu öffentlichen Vergaben und Aufträgen ermöglicht. Indirekt hat die Erhöhung der Schwellenwerte auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft und zur Vermeidung höherer Arbeitslosenzahlen geleistet”, so der Landesstatthalter.

Bedeutende Impulse

Seit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2009 konnten beim Hochbau Direktvergaben im Umfang von 10,4 Millionen Euro zusätzlich an heimische Unternehmen vergeben werden. Aufträge aufgrund eines nicht-offenen Verfahrens wurden im Umfang von 9,6 Millionen Euro vergeben – “also insgesamt rund 20 Millionen Euro an zusätzlichen Aufträgen aus dem Hochbau für die heimische Wirtschaft”, fasst Hochbaulandesrat Rainer Gögele zusammen. Umfassende Vergabeverfahren sind für Gögele dann wirklich ökonomisch sinnvoll, wenn der Auftragswert entsprechend hoch ist, da Vergabeverfahren aufwändig und kostenintensiv sind. Die Anhebung der Grenzwerte habe die Vergabe von Aufträgen deutlich beschleunigt, was wiederum der heimischen Wirtschaft zu Gute komme. Für den Hochbaulandesrat war die Erhöhung eine höchst treffsichere Maßnahme, “die keine Kosten erzeugt und dennoch äußerst wirksam ist”.

Länderzustimmung nötig

Die Schwellenwerte können nur durch eine Verordnung des Bundes angehoben werden. Die Kundmachung dieser Verordnung bedarf danach der Zustimmung der Länder. Die höheren Wertgrenzen für eine Auftragsvergabe der öffentlichen Hand ermöglichen eine Direktvergabe bis zu 100.000 Euro, bei einer Vergabe in einem nicht-offenen Verfahren im Baubereich bis zu einer Million Euro. Ursprünglich lag der Schwellenwert für Direktvergaben bei 40.000 und in nicht-offenen Verfahren ohne Bekanntmachung im Baubereich bei 120.000 Euro. Diese Regelung habe sich in der Praxis sehr bewährt, sagt Landeshauptmann Markus Wallner: “Die Projekte können unbürokratisch und vor allem rasch abgewickelt werden. Zudem bleiben die Aufträge im Land”. Die höheren Schwellenwerte bei Vergaben bleiben noch bis Ende 2012 in Kraft.

(VLK)

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