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"Lex Uber" wird Fall für Verfassungsgerichtshof

"Lex Uber" wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.
"Lex Uber" wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. ©APA (Sujet)
"Lex Uber", die Anfang Juli im Nationalrat beschlossene Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe, wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. Dabei unterstützen die Wiener NEOS eine Individualbeschwerde von rund 30 Unternehmen, die das Gesetz zu Fall bringen wollen. Rechtsanwalt Wolfram Proksch sieht in der Regelung u.a. den Gleichheitsgrundsatz und die Erwerbsfreiheit verletzt.

"Die Beschwerde ist praktisch fertig", schilderte Proksch am Dienstag in einer Pressekonferenz. Sie werde in Kürze eingereicht. Kern des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, das im September 2020 in Kraft treten soll, sind einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen und ein verpflichtender Taxischein für alle. Derzeit bestehen deutliche Unterschiede: Im Taxigewerbe gibt es fixe Preise mit Fahrpreisanzeiger (Taxameter), bei Mietwägen kann der Preis derzeit noch frei vereinbart werden. Mietwagenfirmen können damit deutlich niedrigere Preise anbieten als Taxis, was sich beispielsweise der Fahrtenvermittler Uber - er kooperiert in Österreich mit Mietwagenunternehmen - zunutze macht.

Details zu "Lex Uber"

"Dieses Gesetz will nicht Uber angreifen, sondern Taxiunternehmer schützen", konstatierte Proksch. Der VfGH akzeptiere Konkurrenzverbote allerdings nicht. Konkret sieht der Anwalt unzulässige Eingriffe in die Erwerbsfreiheit, die Eigentumsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Der Rechtsvertreter führte einige Beispiele an. So würden zwar gewisse Pflichten des Taxigewerbes auf Mietwagenfirmen übergewälzt - Stichwort Fixtarife oder Taxischein -, das gelte aber nicht für Privilegien. "Mietwagen dürfen weiterhin nicht die Busspur benutzen oder an Taxistandplätzen halten", erklärte Proksch.

Außerdem sind Mietwagenunternehmen künftig verpflichtet, für Pauschalfahrten mindestens den einstündigen Taxi-Zeittarif (in Wien derzeit 27,80 Euro) zu verlangen - und zwar unabhängig von Dauer und Strecke. Ein solcher Schritt bedürfe einer besonderen Rechtfertigung, die aber in diesem Fall nicht erkennbar sei, meinte Proksch. Das gelte auch für die "Antrittsschranke" Taxischein, die mangels öffentlichem Interesse und darüber hinaus wegen zu geringer Schulungsplätze und kurzer Übergangsfristen ebenfalls unzulässig sei.

Wiener NEOS üben Kritik

NEOS-Rathausklubchef Christoph Wiederkehr übte heute scharfe Kritik am "Diktat des Taximonopols". Das Gesetz schalte Wettbewerb aus und treffe nicht nur Uber & Co., sondern etwa auch Krankentransporte oder Touristenrundfahrten, die ebenfalls von Mietwagenfirmen angeboten würden. Allein in Wien gebe es 3.500 Mietwagenfahrer, die 5.000 Taxlern gegenüber stehen. Wiederkehr sieht insofern Tausende Jobs gefährdet.

Douglas Hoyos, pinker Verkehrssprecher im Parlament, kritisierte wiederum die alte türkis-blaue Regierung, die das Gesetz mit den Stimmen von SPÖ und Teilen von JETZT beschlossen hatte. Nicht die Unternehmer, sondern lediglich die Wirtschaftskammer sei im Gesetzwerdungsprozess berücksichtigt worden, beklagte er.

(APA/Red)

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