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Letzte Tage einer Zwölfjährigen - Debatte um Sterbehilfe

In Spanien ist die Sterbehilfe strafbar
In Spanien ist die Sterbehilfe strafbar ©BilderBox
Andrea hat alles andere als ein leichtes Leben gehabt. Nun soll der zwölfjährigen Spanierin, die seit der Geburt an einer unheilbaren Krankheit leidet, wenigstens ein qualvoller Tod erspart werden.

“Tod wird leichter, als das Leben bisher”

Die Ärzte eines Krankenhauses in Santiago de Compostela einigten sich nach einem wochenlangen Disput mit den Eltern darauf, das Leben des Mädchens nicht weiter künstlich zu verlängern. “Das Leben von Andrea wird ein süßes Ende nehmen”, sagte Sergio Campos, der Anwalt der Eltern. “Der Tod wird etwas leichter sein als das Leben, das das Mädchen bisher führte.” Die Zwölfjährige leidet an einer seltenen Krankheit, die sich unaufhaltsam verschlimmert. Sie kann nicht mehr sprechen, sich nicht bewegen und wird künstlich ernährt.Krankenhaus lehnte Sterbehilfe ab.

Krankenhaus verweigerte Entfernung der Sonde

Das Ehepaar Estela Ordonez und Antonio Lago hatte schon vor Wochen öffentlich für seine Tochter das Recht auf einen “würdigen Tod” verlangt. “Ihr Zustand hat sich stark verschlechtert”, sagten die Eltern. “Andrea leidet unter starken Schmerzen, ihr Körper hält es einfach nicht mehr aus.” Ihre Forderung wurde von einer Ethik-Kommission angesehener Mediziner unterstützt. Das galicische Gesundheitsministerium und das Krankenhaus lehnten es jedoch ab, die Sonde zu entfernen, über die Andrea künstlich ernährt wird.

Ein Gericht, an das die Eltern sich daraufhin gewandt hatten, trug den Ärzten und dem Ehepaar auf, sich zusammenzusetzen und sich auf eine Lösung zu verständigen. Die Mediziner änderten bei dem Treffen ihre Haltung und konstatierten, dass der Gesundheitszustand des Mädchens sich verschlechtert habe. Wie der Anwalt der Eltern mitteilte, stimmte das Krankenhaus der Forderung des Ehepaars zu, die Magensonde zu entfernen und dem Mädchen starke Schmerzmittel zu geben. Es sei dann eine Frage von ein paar Tagen oder Wochen, bis der Tod eintrete, sagte der Jurist.

Gesetzliche Regelung bei Sterbehilfe in Spanien

Der Fall hatte in Spanien Schlagzeilen gemacht und eine Debatte über Sterbehilfe ausgelöst. Der sozialistische Oppositionsführer Pedro Sanchez kündigte an, er werde bei einem Sieg bei der Parlamentswahl am 20. Dezember eine neue gesetzliche Regelung einleiten. Der konservative Gesundheitsminister Alfonso Alonso sagte dagegen, das Land brauche kein neues Gesetz.

In Spanien ist wie in den meisten europäischen Ländern die aktive Sterbehilfe – die Tötung auf Verlangen – unter Strafe gestellt. Die passive Sterbehilfe – der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen – ist in mehreren Regionen erlaubt. Der Fall von Andrea ist nach Informationen der Nachrichtenagentur Efe der erste in Spanien, bei dem lebenserhaltende Maßnahmen bei einem Kind auf Verlangen der Eltern abgebrochen werden.

(APA)

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