Stein des Anstoßes ist die Frage, wie lange Alleinerzieherinnen das Kindergeld beziehen können. Grundsätzlich kann die volle Bezugsdauer nämlich nur dann ausgeschöpft werden, wenn beide Elternteile in Karenz gehen. Am Beispiel des Einkommensabhängigen Kindergeldes würde das bedeuten, dass ein Paar gemeinsam 14 Monate in Karenz gehen kann – eine Alleinerzieherin oder ein Alleinerzieher aber nur 12 Monate.
Marek möchte daher in besonderen Härtefällen (etwa wenn der Partner polizeilich weggewiesen wurde oder in Haft sitzt) auch Alleinerzieherinnen einen um zwei Monate längeren Bezug ermöglichen. SPÖ-Chefverhandlerin Heinisch-Hosek sei das aber nicht genug gewesen, kritisierte Marek gegenüber der APA. Heinisch-Hoseks Sprecherin Dagmar Strobel wies das gegenüber der APA zurück.
Die SPÖ fordert demnach einen um zwei Monate längeren Kindergeld-Bezug für alle Alleinerzieherinnen. Marek hält die von der SPÖ geforderte Regelung für in der Praxis nicht überprüfbar, was Strobel wiederum zurückweist: Aus ihrer Sicht könnte etwa am Alleinerzieherabsetzbetrag angeknüpft werden.
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