Wer noch keine Wahlkarte für die Gemeinderatswahl am kommenden Sonntag beantragt hat, kann bis morgen, Freitag 12 Uhr, einen mündlichen Antrag in seiner Gemeinde stellen.
Grundsätzlich haben jene Wähler Anspruch auf eine Wahlkarte, die am Wahltag ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben können. Grund dafür können eine Ortsabwesenheit, gesundheitliche Probleme oder ein Auslandsaufenthalt sein.
Mit der Wahlkarte gibt es folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:
- Nach der Briefwahl im In- oder Ausland wird die Wahlkarte an das zuständige Gemeindeamt gesendet
- Sie können am Wahltag in einem anderen Wahllokal innerhalb der Gemeinde wählen
- Sie können am Wahltag vor der Wahlkommission für Gehunfähige wählen
- Sie können am Wahltag im ursprünglich zuständigen Wahllokal wählen
Wer ist wahlberechtigt?
Personen, die am 15. März 2004 oder früher geboren wurden, besitzen das aktive Wahlrecht in einer Gemeinde. Des Weiteren haben Personen, die am 30. Dezember 2019, dem Stichtag,
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- in dieser Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben oder
- vom Wahlrecht in die Gemeindevertretung nicht ausgeschlossen sind
das aktive Wahlrecht in einer Gemeinde.
(vorarlberg.at/ VOL.AT)
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