Nach Lackierarbeiten zündete sich der 17-jährige Lehrling in der Klauser Werkstätte eine Zigarette an. Sein Kollege warnte ihn noch, doch da war es schon zu spät. Die Nitrodämpfe explodierten, der junge Raucher brannte. Sein Arbeitskollege, der zu Hilfe eilte, fing ebenfalls Feuer. Während dem Lehrling wenig passierte, erlitt der 19-jährige Helfer schwere Brandverletzungen am Bein. Es war eine Dummheit, weiß er heute. Zum Glück war in der Lackierbox die Absauganlage eingeschalten, sonst wäre vermutlich noch viel mehr passiert, so Staatsanwalt Daniel Simma. Die brennenden Arbeiter wälzten sich am Boden, das Feuer ging schließlich aus.
Gutachten
Die Staatsanwaltschaft hat den Burschen wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst sowie fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt. Ob die Explosion, welche die Ortsfeuerwehren von Klaus und Weiler auf den Plan rief, auch eine Feuersbrunst im Sinne des Strafgesetzes darstellt, soll nun ein Gutachten eines Brandsachverständigen klären. Der Prozess wurde vertagt.
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