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Lehrlingsfreifahrten beantragen

Lehrlinge können auch heuer wieder Freifahrtausweise für Fahrten zwischen Ausbildungsbetrieb und Wohnort beantragen.

Und so kommt man zum Freifahrtausweis:

  • Antragsformular – Antrag auf Ausstellung eines Freifahrtausweises für Fahrten zu und von der betrieblichen Ausbildungsstätte – und Zahlschein bei der AK anfordern.
  • Selbstbehalt von 19,60 Euro mit dem erhaltenen Zahlschein einbezahlen.
  • Identifikationsnummer (ID-Nr.) vom Zahlschein in das ID-Feld auf dem Antragsformular übertragen.
  • Antragsformular ausfüllen und vom Arbeitgeber bestätigen lassen.
  • Antrag und eine Kopie des Zahlscheins beim zuständigen Verkehrsunternehmen oder Verkehrsbüro abgeben.

    Achtung: Der pauschale Selbstbehalt beträgt auch dann 19,60 Euro, wenn die Freifahrt nicht für das ganze Jahr in Anspruch genommen wird. Werden mehrere Verkehrsmittel benützt, muss für jedes ein eigenes Formular ausgefüllt werden, der Selbstbehalt hingegen ist nur einmal zu entrichten. Der Lehrling benötigt nur einen Freifahrtausweis, wenn Betrieb und Berufsschule an der gleichen Wegstrecke liegen. Ist dies nicht der Fall, wird für die Strecke zwischen Wohnort und Berufsschule ein gesonderter Erlagschein mit Formular in der jeweiligen Schule ausgegeben.

    Formulare für die Lehrlingsfreifahrt können bei der Lehrlingsabteilung der AK Vorarlberg
    Widnau 4
    6800 Feldkirch
    Telefon 05522/306-2314 oder
    per e-mail: lehrlingsabteilung@ak-vorarlberg.at
    und in den Geschäftsstellen in Bregenz (Tel. 05522/306-5000), Dornbirn (Tel. 05522/306-6000) und Bludenz (Tel. 05522/306-7000) angefordert werden.

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