Lehrlingsfreifahrten beantragen
Und so kommt man zum Freifahrtausweis:
Achtung: Der pauschale Selbstbehalt beträgt auch dann 19,60 Euro, wenn die Freifahrt nicht für das ganze Jahr in Anspruch genommen wird. Werden mehrere Verkehrsmittel benützt, muss für jedes ein eigenes Formular ausgefüllt werden, der Selbstbehalt hingegen ist nur einmal zu entrichten. Der Lehrling benötigt nur einen Freifahrtausweis, wenn Betrieb und Berufsschule an der gleichen Wegstrecke liegen. Ist dies nicht der Fall, wird für die Strecke zwischen Wohnort und Berufsschule ein gesonderter Erlagschein mit Formular in der jeweiligen Schule ausgegeben.
Formulare für die Lehrlingsfreifahrt können bei der Lehrlingsabteilung der AK Vorarlberg
Widnau 4
6800 Feldkirch
Telefon 05522/306-2314 oder
per e-mail: lehrlingsabteilung@ak-vorarlberg.at
und in den Geschäftsstellen in Bregenz (Tel. 05522/306-5000), Dornbirn (Tel. 05522/306-6000) und Bludenz (Tel. 05522/306-7000) angefordert werden.
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