Im ersten Lehrjahr steigt sie mit 1. April von 395 auf 460 Euro brutto, im 2. Lehrjahr von 500 auf 560 und im 3., Lehrjahr von 690 auf 760 Euro. Zum Vergleich, im Handel sind es seit Jahresbeginn 526, dann 671 und dann 958 Euro brutto im Monat.
Mehr Lehrlingsentschädigung für Friseure
Wobei bei den Friseurlehrlingen noch Trinkgeld dazu kommt, allerdings schlägt sich das weder im Arbeitslosengeld noch in der Pension nieder. Von den Bruttobeträgen werden dem Lehrling noch der Krankenversicherungsbeitrag (1,67 Prozent), der Pensionsbeitrag (10,25 Prozent) und der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (1,2 Prozent) abgezogen.
Im Jahr 2015 gab es 3.877 Friseur-Lehrlinge in Österreich. Insgesamt beschäftigten die 7.891 Unternehmer 17.684 Mitarbeiter.
(apa/red)
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