Lehrerin schnitt Schulkind mit Schere in die Zunge
Das Gericht ging davon aus, dass die Lehrerin das Kind unabsichtlich verletzt habe.
Ich schneide dir die Zunge ab, wenn du nicht still bist, drohte die Lehrerin dem siebenjährigen Ahmed. Der Bub streckte die Zunge aus und die Lehrerin schnitt hinein. Die Verletzung musste zugenäht werden. Die Lehrerin wurde von der Schulleitung und den Eltern des Kindes angezeigt.
Ich wollte das Kind nicht verletzen, es war nur ein Spiel, rechtfertigte sich die Lehrerin, die von der Schule suspendiert wurde. Der Staatsanwalt, der Klage gegen die Lehrerin eingereicht hatte, will Einspruch gegen das milde Urteil einreichen.
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