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Lehrerdienstrecht: Faymann und Spindelegger geben OK für Begutachtung

Genauer Termin weiterhin offen
Genauer Termin weiterhin offen ©APA
Sowohl Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) als auch Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) haben einander am Samstag via Medien ausrichten lassen, dass einer Begutachtung des neuen Lehrerdienstrechts auch ohne Sanktus der Gewerkschaft nichts mehr im Weg steht.
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Keine Einigung in Sicht

Wann dies genau geschehen soll, ließ man jedoch weiterhin offen. So will Faymann nach wie vor den Entwurf vor der Nationalratswahl einreichen, Spindelegger nannte gar keinen Zeithorizont.

Beidseitige Bereitschaft

Schon kommende Woche will sich Faymann mit Spindelegger darauf einigen, das Lehrerdienstrecht in Begutachtung zu schicken, kündigte der Kanzler laut einer Vorausmeldung der Tageszeitung “Österreich” an. Der Vizekanzler wiederum hatte bereits eine halbe Stunde zuvor in einer Aussendung des “Kurier” die Bereitschaft dazu signalisiert: “Ich stehe dazu, dass wir in der Regierung beim Lehrerdienstrecht den nächsten Schritt setzen und es in Begutachtung schicken.”

Gewerkschafter sehen wenig Chancen 

Wenig Chancen auf eine Einigung bei den Verhandlungen zum Lehrerdienstrecht sehen Spitzengewerkschafter. In vielen Dingen habe es in den vergangenen Wochen eine Annäherung oder Lösung gegeben, so der Tenor – nicht aber beim “Knackpunkt” Arbeitszeit und Gehalt der Lehrer an den höheren Schulen, hieß es aus Verhandlerkreisen gegenüber der APA. Für den Vorsitzenden der BMHS-Gewerkschaft, Jürgen Rainer, sind zwar 80 Prozent der Fragen beim Dienstrecht gelöst, nur: “Die restlichen 20 Prozent betreffen die harten Brocken wie Arbeitszeit und Gehalt – und das sind 80 Prozent des Volumens.”Wien. Das sei auch der Grund, warum die Verhandlungen so unterschiedlich kommentiert würden, so die Gewerkschafter unisono. Die sich auftürmenden Detailprobleme in vielen Fragen würden auf Beamtenebene durchaus zufriedenstellend gelöst – nur die Frage von Arbeitszeit und Gehalt könne eben nicht von Beamten entschieden werden.

Gewerkschafter sämtlicher Lehrergruppen räumen ein, dass sich die Regierung zuletzt bewegt habe und offenbar bereit sei, Geld in die Hand zu nehmen. So koste eine Stunde weniger Lehrverpflichtung pro Jahr rund 200 Mio. Euro – die zuletzt angebotenen beiden Abschlagsstunden von den ursprünglich 24 Stunden Lehrverpflichtung etwa für Klassenvorstands- und Mentorentätigkeit bzw. Beratungs- und Betreuungsarbeit kämen so auf rund 400 Mio. Euro. Problem: Vor allem im Bereich der höheren Schulen liege man nach wie vor viel zu weit auseinander.

Unterschiedliche Interpretationen

In manchen Bereichen gibt es mittlerweile zwar Einigkeit über die Zahlen, nicht aber über deren Interpretation. So gesteht die AHS-Gewerkschaft etwa zu, dass durch Einrechnung der Fächerzulagen vollbeschäftigte Sprachlehrer im neuen Dienstrecht finanziell nicht schlechter aussteigen als im alten – allerdings mit dem wesentlichen Unterschied, dass derzeit für eine Vollbeschäftigung 17 bis 18 Stunden Unterrichtsverpflichtung vorgesehen sind und im neuen Dienstrecht im günstigsten Fall 22 Stunden. Oder umgekehrt: Künftig müssten neueintretende Lehrer für etwa den gleichen Lebensverdienst um rund 30 Prozent mehr unterrichten – für die Gewerkschaft, die erst vor vier Jahren erfolgreich gegen eine Erhöhung der Lehrverpflichtung um zwei Stunden gekämpft hat, ein No-Go. Bei Lehrern anderer Fächer gebe es außerdem weiter Gehaltsverluste. Für den BMHS-Bereich sieht Rainer sogar durchgängig Gehaltsverluste.

Die Ablehnung des Regierungsentwurfs durch die AHS-Lehrer hat aber auch politische Gründe: Zuletzt nannten sie den Entwurf in einem Rundschreiben an alle AHS-Lehrer ein “ideologisches Machwerk”, der die “dienstrechtliche Vorbereitung einer Gesamtschule bis zum 19. Lebensjahr” darstelle. Ein Gewerkschafter aus einer anderen Lehrergruppen sieht das weniger problematisch, wirft der Regierung aber taktisches Ungeschick vor: “Ausgerechnet jene Gruppe, die die stärksten ideologischen Vorbehalte hat, auch mit den stärksten Verdienst-Verlusten bzw. Arbeitszeitverlängerungen zu konfrontieren, war keine so gute Idee”, hieß es gegenüber der APA.

Kein Abschluss ohne Lehrer-Zustimmung

In anderen Bereichen liegt man dagegen nicht so weit auseinander. Zwar gebe es in allen Detailbereichen noch Probleme zu lösen – dort sei man aber wesentlich näher dran, betonen Verhandler. Die Pflichtschullehrer kämpfen etwa noch um Fächerzulagen für Volksschullehrer der vierten Klasse, außerdem sehen alle das von der Regierung versprochene Unterstützungspersonal nicht gesichert. Und eines machen alle Gewerkschafter klar: Ein Abschluss ohne Zustimmung der AHS- bzw. BMHS-Lehrer komme nicht in

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