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Lehnt Richter als Ausschussvorsitzende ab

Österreich - Die Präsidentin der Richtervereinigung Barbara Helige plädiert für eine völlig eigenständige Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse.

Denn die immer noch teilweise sinngemäß angewandte Strafprozessordnung (StPO) habe ein anderes Ziel, nämlich die gerichtliche Verfolgung von Straftaten. Die zuletzt von der ÖVP erhobene Forderung, dass Richter den Vorsitz in U-Ausschüssen führen sollten, lehnte Helige im APA-Gespräch neuerlich vehement ab.

Sowohl mit einem Richter als Vorsitzendem als auch mit der Anlehnung an die StPO würden die U-Ausschüsse in die Nähe von Strafverfahren gerückt. Dies sei aber „unpassend“. Denn im U-Ausschuss gehe es um die Kontrollrechte des Parlaments, die Kontrolle der Verwaltung – und nicht um eine gerichtliche Entscheidung über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten. Helige: „Kontrollieren ist etwas anderes als Verurteilen.“

Also plädiert Helige für eine „klare Abgrenzung zur Gerichtsbarkeit. Es muss immer klar sein, dass ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss kein Gericht ist.“ Deshalb sollte auch eine völlig eigenständige Verfahrensordnung für U-Ausschüsse – auch im Bereich der Zwangsmittel – geschaffen werden, die auf die Bedürfnisse der parlamentarischen Kontrolle abgestimmt ist. „Ich glaube nicht, dass die StPO sehr gut für die Bedürfnisse des demokratisch besetzten U-Ausschusses passt.“

Für „ausbaufähig“ hält Helige – „ohne dem Parlament dreinreden zu wollen“ – die Stellung des Verfahrensanwaltes. Dieser habe derzeit nur beratende Funktion, „keine sehr starke Position“. So könnte z.B. der Verfahrensanwalt über prozessuale Fragen der Auslegung der Geschäftsordnung oder Verfahrensordnung entscheiden, „natürlich aber nicht über inhaltliche Fragen“.

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