"Ja, Lebensretter", meint Oliver Tschabrun im VOL.AT-Gespräch verlegen. Er sei es schließlich nicht alleine gewesen, der dem Kind das Leben gerettet habe. Nachdem ein aufmerksamer junger Badegast im Walgaubad in Nenzing ein Kind im Wasser treiben gesehen habe, habe dessen Vater es gerettet. "Es war so, dass ein dreijähriges Kind ohne Schwimmflügel und Aufsicht der Eltern im Wasser war", so der Walgaubad-Geschäftsführer und Bademeister.
Vier Minuten lang reanimiert
Der Badegast zog das Mädchen aus dem Wasser, Hilfe war zum Glück schon zur Stelle: Bademeister David Geiger habe in genau dem Moment das Wellenbad einschalten wollen und sei vor Ort gewesen. Auch Tschabrun wurde gerufen und half mit. "Wir haben dann gemeinsam vier Minuten lang das Mädchen reanimiert", schildert er. "Dann haben wir es zum Fußballplatz getragen, wo dann der Hubschrauber kam." Bademeister David Geiger und Walgaubad-Besitzer Oliver Tschabrun wurden so gemeinsam mit den beiden Badegästen zu Lebensrettern des dreijährigen Mädels. Dem Kind geht es den Umständen entsprechend: "Der Gesundheitszustand des 3-jährigen Mädchens ist stabil und sie liegt in einer Spitalsklinik in Kempten", so Polizeisprecher Fitz gegenüber VOL.AT.
"Kinder ertrinken lautlos"
Wie kann es passieren, dass ein Kind in einem relativ vollen Schwimmbecken untergeht, ohne von Schwimmenden bemerkt zu werden? "Kinder ertrinken lautlos", erklärt Tschabrun. "Keiner hat´s gesehen, keiner konnte es sehen." Wenn man mit seinem Kind im Wasser sei, sei man außerdem nur auf das eigene fixiert. "Es ist Gottseidank alles gut ausgegangen", zeigt der Lebensretter sich erleichtert. Badeunfälle - insbesondere mit Kindern - sind für den Bademeister immer wieder schockierend. "Es passiert nicht so oft, aber einmal im Jahr ist immer noch zuviel."
Aufsichtspflicht liegt bei Eltern
Der Walgaubad-Geschäftsführer richtet im VOL.AT-Gespräch auch einen Appell an alle Badegäste. "Egal wie alt die Kinder sind, egal wie gut oder schlecht sie schwimmen können, legt ihnen Schwimmflügel an. Dann kann das nicht passieren." Zudem seien die Kinder durch die, meist orangefarbenen, Flügel gut sichtbar. Man solle sich als Elternteil im Schwimmbad nicht allein auf den Bademeister verlassen und sein Kind unbeaufsichtigt lassen, so Tschabrun. Die Aufsichtspflicht liege immer bei den Eltern - auch im Schwimmbad.
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