Teilweise einstimmige Schuldsprüche gab es bei den angeklagten Betrugs- und Diebstahlsfakten. Richterin Susanne Daniel sprach von Mord aus niederen Beweggründen, was strafverschärfend sei. Daher sei eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen gewesen, sagte sie in ihrer – kurzen – Urteilsbegründung.
Die Anklage hatte der Frau vorgeworfen, den Wiener Herbert A. (68) und den Niederösterreicher Alois F. (61) durch mehrmalige Arsengaben getötet zu haben, um an deren Vermögen zu gelangen. Sie hatte bei den Pensionisten gewohnt, ihren Angaben nach als Pflegerin bzw. Putzfrau, während beide Partner-Inserate aufgegeben hatten, in denen sie nach einer Gefährtin für ihren Lebensabend suchten.
Die Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn am Montag nicht schuldig bekannt und jegliche Liebesbeziehung bestritten. Dass es sexuelle Kontakte gab, davon war Staatsanwältin Susanne Waidecker in ihrem Schlussvortrag überzeugt. Sie verwies darauf, dass beide Männer der Frau bzw. deren Familie in Polen ihre Autos “verkauften”. Darüber hinaus hatte der im Oktober 2010 verstorbene Wiener ihr auch seine Wohnung geschenkt, und der Niederösterreicher sich bezüglich einer Hausübergabe bei einem Rechtsanwalt erkundigt. Verteidiger Timo Gerersdorfer hatte in seinem Schlussplädoyer Freispruch im Zweifel gefordert.
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