Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Ernst Schillhammer erbat Bedenkzeit.
Bei der Strafbemessung wurden dem Mann die bisherige Unbescholtenheit mildernd angerechnet. “Ein reumütiges Geständnis konnte das erkennende Gericht demgegenüber nicht erkennen”, stellte der vorsitzende Richter Wilhelm Mende fest. Erschwerend war das “Ausnützen eines Vertrauensverhältnisses”. Die Opfer hätten mit keinem Angriff gerechnet und auch keine Möglichkeit gehabt, die Attacken abzuwehren. “Die verhängte Strafe erscheint im Hinblick darauf tat- und schuldangemessen”, sagte Mende.
Reinhard St. blieb während der Urteilsverkündung nach außen hin emotionslos. Die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, quittierte er mit einem bestimmten Kopfschnicken. Danach ließ er sich von der Justizwache die Handschellen anlegen und aus dem Großen Schwurgerichtssaal abführen.
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