Der 40-Jähriger hatte im April im nordhessischen Berndorf mehrmals mit einem 500 Gramm schweren Zimmermannshammer auf seine schlafenden Kinder eingedroschen. Sein dreijähriger Sohn sowie die fünf und sieben Jahre alten Töchter lagen stundenlang lebensgefährlich verletzt in ihrem Blut. Weil der Vater sich einen Tag später der Polizei stellte, war die Rettung der Kinder in letzter Minute noch möglich.
Der Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, er habe die drei Kinder aus Verzweiflung über seine gescheiterte Ehe umbringen wollen. Nach der Scheidung lebten der Sohn und die beiden Töchter bei der Mutter, die eine neue Beziehung hatte. Der 40-Jährige wollte sich nach eigener Aussage nach der Tat umbringen – ihn habe dann aber der Mut verlassen.
Der Angeklagte sei heimtückisch und aus niederen Beweggründen auf die wehrlosen Kinder losgegangen, hieß es in der Urteilsbegründung. Dass keines der Kinder starb, sei angesichts der brutalen Vorgehensweise kein Grund für eine Milderung des Strafmaßes. Die Verteidigung will das Urteil anfechten.
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