Am folgenden Tag wären sie – im Zuge mehrerer Klagen und tätlicher Vorfälle, die nach der Scheidung 2005 begonnen hatten – wegen Körperverletzung in Neulengbach vor Gericht gestanden. Staatsanwalt Karl Fischer hatte in seinem Schlussvortrag von einem “furchtbaren Verbrechen” gesprochen und eine sehr strenge Strafe gefordert. Er wies auf die “massive Tatbegehung” hin – der Todeskampf des 71-Jährigen habe Minuten gedauert – Motiv seien Neid und Habgier gewesen. Der 71-Jährige habe sein Leben nach der Scheidung in den Griff bekommen und hatte eine Lebensgefährtin, während seine Ex-Familie auf den Streit um das Haus fokussiert war.
Der Wahrspruch des Geschworenensenats ist einstimmig erfolgt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Verteidigung des 42-Jährigen und seiner Mutter meldete Berufung an. Richterin Andrea Humer verwies in der Urteilsbegründung auf vorliegende Milderungsgründe wie die Geständnisse, wenn auch nicht reumütig. Erschwerend waren u.a. die Brutalität der Tatbegehung. Die Frau hatte dem Sohn geholfen, indem sie ihren Ex-Mann niederdrückte und ihm ein Handtuch auf den Mund presste. Dann zogen beide an dem dem Opfer um den Hals gelegten Ledergürtel an. Der Staatsanwalt hatte zuvor auf die besondere Kaltblütigkeit verwiesen, die insbesondere der Sohn auch in der Verhandlung zeigte.
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