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Lebenslang für Jakob-Metzler-Mörder

Zehn Monate nach der Entführung und Ermordung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler ist der geständige Täter am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Frankfurt erkannte bei dem angeklagten Magnus Gäfgen eine besonders schwere Schuld. Der 28-Jährige kann damit nicht nach 15 Jahren Haft auf Bewährung entlassen werden.

Gäfgen hatte im Prozess gestanden, den elfjährigen Jakob entführt und erstickt zu haben. Anschließend forderte er von der Familie Metzler eine Million Euro Lösegeld. Die Polizei observierte die Übergabe und nahm den 28-Jährigen kurz darauf fest. Mit dem Geld wollte Gäfgen seinen aufwändigen Lebensstil finanzieren. Er verkehrte in Kreisen der jungen High Society, konnte aber als Student finanziell nicht mithalten.

Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte wegen Habgier und Heimtücke die Feststellung einer „besonderen Schwere der Schuld“ beantragt. Dies schließt die bei lebenslanger Haft in Deutschland mögliche Freilassung nach 15 Jahren aus.

Die Verteidigung hatte ein „einfaches“ lebenslang beantragt. Gäfgen habe ein Geständnis abgelegt und seine Tat bereut. Für den Fall des jetzt gefällten verschärften Urteils hatte die Verteidigung schon im Vorfeld den Gang vor das Verfassungsgericht angekündigt.

Das Vorgehen der Polizei gegen Gäfgen hatte eine scharfe Kontroverse ausgelöst. Die Beamten hatten den Kidnapper bei der Lösegeld-Übergabe beschattet und am folgenden Tag festgenommen. Nachdem er der Polizei einen zunächst eine falschen Aufenthaltsort des Opfers nannte, drohte ihm der Polizei-Vizepräsident mit Folter.

Wolfgang Daschner rechtfertigte sein Vorgehen mit der Hoffnung, Jakob von Metzler doch noch lebend zu finden. In den Medien führte dies zu einer Kontroverse über die Zulässigkeit von Folter. Gegen den Beamten ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft.

Gäfgen gab nach der Folter-Androhung den Ort preis, an dem er die Leiche des Jungen abgelegt hatte. Zum Prozess-Auftakt forderte sein Verteidiger deshalb, das Verfahren einzustellen. Das Gericht lehnte dies ab, verwendete aber die Verhörprotokolle für den Prozess nicht.

In der Öffentlichkeit hatte der Fall Jakob von Metzlers große Anteilnahme ausgelöst. An der Trauerfeier für den getöteten Elfjährigen nahmen in Frankfurt mehr als 1.000 Menschen teil.

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