Mitte Dezember 2006 hat die 61. UN-Generalversammlung das “Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung” beschlossen. Österreich hat als einer der ersten Staaten bereits Ende März 2007 das Abkommen unterschrieben. Seit Inkrafttreten am 26. Oktober 2008 sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verpflichtet, die Vereinbarungen umzusetzen. “Zweck des Übereinkommens ist es, die volle und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten,” erläuterte der Landesstatthalter. Aus diesem Grund befasst sich die Landeskampagne “Chancen Leben” in diesem Jahr mit der UN-Behindertenrechtskonvention.
“Gerade die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung in den offenen Arbeitsmarkt ist dem Land Vorarlberg schon seit 1975 ein wichtiges Anliegen,” sagte Wallner, “Dieser Weg war bisher sehr erfolgreich: Im vergangenen Jahr konnten über 200 Menschen mit geistiger Behinderung am offenen Arbeitsmarkt erfolgreich und nachhaltig integriert werden.” Auch für ein Leben in Selbständigkeit habe das Land mit entsprechenden Assistenzleistungen, beispielsweise mit stationären Angeboten, Impulse gesetzt, so Wallner.
Veranstaltung “Chancen im Gespräch”
Mit der Aktion “Chancen leben! ich bin dabei.” verfolgt die Vorarlberger Landesregierung engagiert das Ziel, die Akzeptanz von und Solidarität mit Menschen mit Behinderung durch verschiedene Impulse weiter zu verstärken. Einen solchen Impuls stellt auch die Veranstaltung “Chancen im Gespräch” dar. Die Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, Marianne Schulze, stellte dabei die Grundzüge der Konvention vor. Informationen zur Behindertenrechtskonvention und zur Aktion “Chancen Leben” sind in der Abteilung Gesellschaft und Soziales unter 05574/511-24150 bzw. chancenleben@vorarlberg.at abrufbar. www.vorarlberg.at/chancenleben
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