Bei den unbefristeten Wohnungen betrug der unrechtmäßige Aufschlag im Schnitt 18 Prozent, bei befristeten gar 62 Prozent.
5,39 Euro pro Quadratmeter
Derzeit liegt der gesetzliche Richtwert in Wien 5,39 Euro pro Quadratmeter. Für die inserierten Wohnungen hat die AK auf Basis von Ausstattungsmerkmalen (Stockwerk, Lift etc.) den zulässigen Hauptmietzins ermittelt. Gesetzlich erlaubte Ab- und Zuschläge sowie ein durchschnittlicher Lagezuschlag wurden berücksichtigt.
Für die 110 unter die Lupe genommenen Altbauwohnungen ohne Befristung verlangten die Vermieter im Schnitt (72 Quadratmeter) 100 Euro im Monat zu viel . Bei den befristeten Wohnungen (71 Quadratmeter) machte die AK bei der Nettomiete inklusive Umsatzsteuer eine überhöhte Summe von 259 Euro im Monat aus.
Altbaumieten: “Reine Abzocke”
“Das ist reine Abzocke”, wird AK-Präsident Rudolf Kaske in einer Aussendung zitiert. Er sprach sich erneut für eine Verbesserung des Richtwertsystems aus. “Dafür ist ein gesetzlicher Katalog von zulässigen Zu- und Abschlägen nötig, inklusive einem Deckel der Gesamtzuschläge bei 20 Prozent des Richtwerts.”
Befristete Mietverhältnisse will die Arbeiterkammer abgeschafft wissen, außer wenn der Vermieter für Kinder oder Enkel Eigenbedarf hat. Für Grunderwerbsteuer und Versicherung solle der Vermieter aufkommen, ebenso für Maklergebühren. Weiters sollten Vermieter bei der Erhaltung der Wohnungsausstattung, etwa Elektroleitungen oder Sanitäranlagen, in die Pflicht genommen werden, so die Forderungen.
(APA)
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