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Laudamotion: AMS wies Massenkündigung ab

Die Massenkündigung von Laudamotion wurde vom AMS abgewiesen.
Die Massenkündigung von Laudamotion wurde vom AMS abgewiesen. ©APA
Das Arbeitsmarktservice (AMS) wies die Massenkündigung der Airline Laudamotion ab.
Laudamotion meldet 550 Mitarbeiter beim AMS an
Kurzarbeit bei Laudamotion angemeldet

Das gaben der Betriebsrat sowie die Gewerkschaft vida am Donnerstagabend unter Berufung auf den entsprechenden AMS-Bescheid bekannt.

AMS wies sämtliche Kündigungen von Laudamotion zurück

Demnach hat das AMS sämtliche Kündigungen der rund 550 Mitarbeiter, die beim Frühwarnsystem angemeldet wurden, zurückgewiesen. Das heißt, die Airline darf die Mitarbeiter auch nach Ablauf der Frühwarnfrist von 30 Tagen nicht kündigen.

Betriebsrat müsse laut Gesetz eingebunden werden

Der Betriebsrat, der von der Geschäftsführung nicht anerkannt wird, erklärte, dass die Ablehnung durch das AMS genau damit zusammenhänge. Der Betriebsrat müsse nämlich laut Gesetz in die Anmeldung zum AMS-Frühwarnsystem eingebunden werden. Und: Es würden alle Indizien dafür sprechen, dass es einen handlungsfähigen Betriebsrat gibt, "bis allenfalls ein Gerichtsurteil die Nichtigkeit feststellen würde", wie es hieß.

550 Mitarbeiter vorsorglich zur Kündigung angemeldet

Laudamotion hatte die 550 Mitarbeiter in Österreich vorsorglich zur Kündigung angemeldet, weil sich auch der Antrag auf Kurzarbeit wegen der Nicht-Anerkennung des Betriebsrates spießt. Die Kurzarbeit für die Piloten und Flugbegleiter ist nach wie vor nicht genehmigt. Ein Termin am Mittwoch beim AMS fand ohne dem Management der Airline statt. Das Unternehmen sei aufgefordert, die fehlenden Informationen beim AMS nachzureichen, so der Betriebsrat.

Die Billigfluglinie, die aus der Niki-Pleite hervorging, hatte wegen der Coronavirus-Pandemie so wie die AUA ihren gesamten Linienflugbetrieb eingestellt.

Aschbacher verweist auf geltende Gesetze

Im Streit um Kurzarbeit für die heimische Ryanair-Tochter Laudamotion hat sich Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) zu Wort gemeldet. "Wer die österreichische Corona-Kurzarbeit in Anspruch nehmen möchte, muss dafür auch die österreichischen Gesetze einhalten", wird Aschbacher von der Zeitung "Kurier" online zitiert.

Aschbacher habe die Airline schon am 29. März mitgeteilt, dass "in diesem Zusammenhang das Vorliegen der Zustimmung der Sozialpartner unabhängig vom Bestehen eines Betriebsrats unumgänglich" sei. Das Ministerium habe bereits mehrmals versucht, Laudamotion die rechtliche Lage in Österreich darzulegen, heißt es in dem Statement.

Beschwerde bei der EU

Die Lauda-Geschäftsführung will sich nun bei der EU über Österreich beschweren. Die Airline fühlt sich von der Regierung beim Thema Kurzarbeit gegenüber dem Konkurrenten AUA benachteiligt, bei der Lufthansa-Tochter sind bereits fast alle der rund 7.000 Mitarbeiter im staatlich geförderten Kurzarbeitsprogramm. In einem Brief an Aschbacher hat Laudamotion laut "Standard" eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission angekündigt.

Die Billigfluglinie, die aus der Niki-Pleite hervorgegangen ist, hat wegen der Coronavirus-Pandemie so wie die Austrian Airlines ihren gesamten Linienflugbetrieb eingestellt.

(APA/Red)

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