Zur öffentlichen Einsicht liegt der Gesetzestext bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung auf und kann zusätzlich unter vorarlberg.at abgerufen werden. Änderungsvorschläge sind bis zum 18. Dezember 2015 möglich.
Durch die Novelle würden Benachteiligungen gegenüber Saisonpersonal bei Wahlen der Landwirtschaftskammer behoben. So seien Saisonarbeiter derzeit lediglich dann wahlberechtigt beziehungsweise wählbar, wenn sie die letzten zwei Jahre in Vorarlberg beschäftigt waren. (red/VLK)
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